Brandschutzsysteme
Darf man bei einer Brandschutzwand mit Gips in Gips Schrauben die 2. Lage in die erste Lage befestigen?
Nein, die Befestigung einer Gipsbeplankung mit Gips-in-Gips-Schrauben ist generell nicht zulässig. Das ist auch ohne Brandschutzanforderungen nicht zulässig.
Welchen Brennbarkeitsklassen sind Gipsplatten zuzuordnen?
Gipsplatten sind entsprechend der ÖNORM EN 520 der Brennbarkeitsklasse „A2-s1, d0“ nicht brennbar zuzuordnen.
Wie erreiche ich einen Feuerwiderstand von EI30/EI60 im Dachgeschoßausbau mit Gipsplatten?
Um die Feuerwiderstandsklasse EI30 nachweisen zu können, soll die Unterkonstruktion (Profilen oder Holz) im Achsabstand von max. 40 cm hergestellt werden. Darauf wird die 15 mm Rigips Feuerschutzplatte quer zur Unterkonstruktion beplankt. (Schraubabstand alle 17 cm), dahinterliegend muss mindestens 15cm ISOVER Mineralwolle eingebracht werden. Für die Feuerwiderstandsklasse EI60 wird noch eine weitere Lage 15 mm Rigips Feuerschutzplatte beplankt. (Achtung: Bei doppelter Beplankung Verlegeanleitung beachten!)
Welchen Feuerwiderstand erfüllt die RFI- Platte?
Die Platte an sich ist unbrennbar. Für die Beurteilung des Brandschutzes z.B. EI30, EI60, EI90 ist das gesamte System zu betrachten. d.h. Beplankung mit Profilen, Schrauben, Verspachtelung, Dämmung, Anschlussdichtung. Die Platte alleine kann zur Beurteilung des Brandschutzes nicht herangezogen werden.
Wie kann ich mit Rigips-Systemen Stahlträger bzw. Stahlstützen gegen Feuerbeanspruchung schützen?
Mit s Glasroc F Ridurit Brandschutzplatten können Stahlträger und Stahlstützen bis zur Feuerwiderstandsklasse R90 geschützt werden. Die Beplankungsdicke richtet sich nach den Abmessungen der Träger und Stützen und dem geforderten Brandschutz.
Darf ich für Konstruktionen mit Anforderungen an den Brandschutz nicht gemeinsam geprüfte Komponenten verschiedener Hersteller mischen?
Rigips-Produkte und Rigips-Systeme sind aufeinander abgestimmt und weisen in der Regel höhere Qualitätsmerkmale auf, als von den anwendbaren technischen Normen gefordert.
Für die in den Planungsunterlagen beschriebenen Systeme sind die erforderlichen bauphysikalischen und statischen Nachweise vorhanden.
Die Funktion von Rigips-Systemen und damit das Zusammenwirken der einzelnen Systemkomponenten wird durch Prüfzeugnisse nachgewiesen.
Der Austausch einzelner im jeweiligen Prüfbericht beschriebener Systemkomponenten mit systemfremden Teilen oder das Kombinieren mit fremden Systemen ist unzulässig und macht diesen Prüfbericht ungültig.